Aktuelles
Verlängerung der Notbetreuung
11.01.21 - 31.01.21
-->Bitte informieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail über Ihren Bedarf der Notbetreuung
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt.
Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
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Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
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Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
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Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
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Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Warmes Mittagessen:
Während der Notbetreuung bietet die Kita KEIN warmes Mittagessen an!!!!
Elternbeitrag:
Die Kita passt sich beim Einzug des Beitrags für den Monat Januar 2021 an die Stadt Neu-Ulm an. Diese entscheidet bis ca. 12.01.21, in welchem Umfang der Beitrag berechnet wird.
!!! Kita-Schließung vom 17.12.20 - 10.01.21 !!!
--> eine Notbetreuung ist außerhalb der Schließtage
eingerichtet, bitte beachten Sie den aktuellen
Newsletter
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern
Internetseiten mit aktuellen Informationen
https://bistum-augsburg.de/Stiftungen/KiTA-Zentrum-St.-Simpert/Corona-Virus-Aktuell
https://www.stmas.bayern.de/
https://www.stmgp.bayern.de/
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Informationen zur Abrechnung der Notbetreuung
Allgemeine Informationen zur Notbetreuung
Damit Ihr Kind an der Notbetreuung teilnehmen kann, müssen Sie im Vorfeld alle wichtigen Details mit uns abklären,
Tel: 0731-9727030 (sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter).
Sind Sie berechtigt, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, bringen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular am ersten Tag der Betreuung mit in die Kita. Spätestens am darauffolgenden Tag benötigen wir bei Personen, die der kritischen Infrastruktur angehören, eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers.
Zur Notbetreuung berechtigte Kinder
Ab 01.07.20:
- Die Kita geht in den eingeschränkten Regelbetrieb über
- Alle Kinder sind wieder berechtigt die Kita zu besuchen
Ab 15.06.20:
- Krippenkinder, die im September 2020 in die Kita wechseln
- Kita-Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden
Ab 25.05.20:
- Vorschulkinder und deren Geschwisterkinder
Ab 11.05.20:
- Kinder, die eine Behinderung haben oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben
Ab 27.04.20:
- Erwerbstätige Alleinerziehende
- Wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist